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LAG Bremen, 13.09.2001 - 4 TaBV 6/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.01.2001 - 2 BV 70/00
- LAG Bremen, 13.09.2001 - 4 TaBV 6/01
- BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01
Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 13. September 2001 - 4 TaBV 6/01 - wird zurückgewiesen. - ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung
Einer Mitteilung, die die Voraussetzung des § 99 BetrVG erfüllen soll, muss zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu der jeweiligen personellen Maßnahme einholen will, also die Wochenfrist läuft (ebenso LAG Bremen, 13. September 2001 - 4 TaBV 6/01 - juris).Insbesondere dann, wenn ein zweites Anhörungsschreiben innerhalb relativ kurzer Zeit nach dem ersten Anhörungsschreiben bei dem Betriebsrat eingeht, muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass hier wirklich ein erneutes Verfahren nach § 99 BetrVG durchgeführt werden soll und nicht lediglich ein auch nach Ablehnung weiteres zulässiges Bemühen um Verständigung und Einigung vorliegt (ebenso LAG Bremen, 13. September 2001, a.a.O.).
- LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07
Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer …
Dasselbe kann gelten, wenn der Arbeitgeber nach einem Widerspruch versucht, den Betriebsrat noch umzustimmen (vgl. LAG Bremen 13. September 2001 - 4 TaBV 6/01 - EzA-SD 1/02 S. 12, zu II B 1 b).